Es gibt mehrere Gründe, warum eine Wurzelkanalbehandlung nach dem Konzept der gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise nicht ausreicht. Diese Gründe liegen hauptsächlich in den Einschränkungen der Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, und den höheren Anforderungen, die für eine langfristig erfolgreiche Behandlung notwendig sein können. Hier sind einige Hauptgründe:
1. Eingeschränkte Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter bestimmten Bedingungen. Diese hängen oft davon ab, wo sich der Zahn im Kiefer befindet und ob er als „erhaltungswürdig“ eingestuft wird. Wenn der Zahn diese Kriterien nicht erfüllt, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für das Ziehen des Zahns.
Beispiele:
• Bei Frontzähnen und Seitenzähnen wird die Behandlung oft übernommen.
• Bei Backenzähnen wird die Behandlung nur erstattet, wenn:
- dadurch eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird, oder
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich ist.
Zusätzlich gelten weitere Einschränkungen:
• Der Zahn muss vollständig aufbereitungsfähig sein, d. h. stark gekrümmte oder verengte Kanäle fallen oft heraus.
• Es dürfen keine großen Veränderungen an der Wurzelspitze vorliegen.
• Maximal drei medikamentöse Einlagen dürfen nötig sein.
• Maschinelle Aufbereitung wird generell nicht von der Krankenkasse übernommen.
Diese Einschränkungen können dazu führen, dass Patienten die Behandlung entweder privat zahlen müssen oder den Zahn verlieren.
2. Einfache Techniken und Materialien
Die von den Krankenkassen abgedeckten Behandlungen umfassen oft nur grundlegende Techniken und Materialien, die nicht den neuesten Standards entsprechen.
• Instrumente: Moderne, flexible Feilen (z. B. aus Nickel-Titan) bieten eine schonendere und präzisere Aufbereitung des Wurzelkanals im Vergleich zu den einfacheren Instrumenten, die die Krankenkasse übernimmt. Sie verringern auch das Risiko von Instrumentenbrüchen.
• Längenmessung: Krankenkassen zahlen oft nur für die mechanische Bestimmung der Wurzellänge. Eine elektronische Längenmessung oder zusätzliche Röntgenaufnahmen bieten jedoch mehr Sicherheit und Präzision.
• Desinfektion des Wurzelkanals ist entscheidend, um eine erneute Entzündung zu verhindern. Moderne Verfahren wie der Einsatz von Laser oder Ultraschall sind effizienter, werden aber häufig nicht von der Krankenkasse übernommen.
3. Verzicht auf optische Hilfsmittel
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für den Einsatz eines Operationsmikroskops oder einer Lupenbrille, die jedoch besonders in komplizierten Fällen einen großen Unterschied bei einer Wurzelbehandlung machen können.
4. Unvollständige Kanalfüllung
Auch die Qualität der Materialien zur Füllung des Wurzelkanals ist begrenzt, da hochwertige Materialien nicht erstattet werden. Diese können besser in Seitenkanäle eindringen und den Zahn dichter verschließen.
5. Längere Haltbarkeit und Erfolgssicherheit
Private Behandlungsoptionen bieten häufig eine höhere Erfolgsquote und eine längere Haltbarkeit. Behandlungen, die von der Krankenkasse abgedeckt werden, haben statistisch gesehen eine höhere Misserfolgsrate, was bedeuten kann, dass der Zahn später gezogen oder eine erneute Wurzelkanalbehandlung (Revision) notwendig wird.
Fazit
Die Wurzelkanalbehandlung nach dem Krankenkassenkonzept ist oft eine Basisbehandlung, die den Zahn möglicherweise nicht langfristig erhalten kann. Weiterentwickelte Verfahren und Materialien bieten eine höhere Erfolgsrate und besseren Zahnerhalt, werden jedoch häufig nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es lohnt sich, die Vorteile einer privat abgerechneten Wurzelkanalbehandlung in Betracht zu ziehen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
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