Für ein normales Gebiss gilt: mindestens zweimal im Jahr. Die Gesetzlichen Krankenkassen schreiben eine einmal jährliche kostenfreie (es fällt keine Praxisgebühr an) Untersuchung vor, wenn ihre Mitglieder in den Genuss der Bonusregelung bei Zahnersatz kommen wollen; bezahlen aber nach einer komplizierten Fristenregelung (u.A.Mindestabstand 4 Monate) auch zwei Untersuchungen pro Jahr.
Diese starre Regelung ist in vielen Fällen für eine optimale Mundgesundheit nicht sinnvoll, da Zahnerkrankungen individuell ganz unterschiedlich auftreten. So sollten Kinder und Jugendliche, bei denen die Karies schneller voranschreitet, sowie Schwangere und Kariesrisikopatienten etwa alle 3 Monate einen Kontrolltermin vereinbaren, Vollprothesenträger dagegen brauchen in der Regel nur einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach, wann die nächste Untersuchung angezeigt ist; viele Praxen erinnern Sie nach dem sog. Recall-System auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits an den nächsten Besuchstermin. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch, denn die Zeit kann schnell vergehen.